Vorsteuervergütungsverfahren
Nichts zu verschenken
Ihr Unternehmen erhält Rechnungen mit ausländischer Umsatzsteuer aus einem Land, in dem es steuerlich nicht registriert ist.
Sie haben Anspruch auf Erstattung der ausländischen Umsatzsteuer. Diesen Anspruch müssen Sie beim jeweiligen ausländischen Fiskus durch Umsatzsteuer-Vergütungsanträge
geltend machen.
Die bürokratischen und steuerrechtlichen Anforderungen hierfür sind innerhalb und außerhalb Europas höchst unterschiedlich und kompliziert. Nur besonders qualifiziertes Personal ist in der Lage, die notwendigen Anträge form- und fristgerecht zu stellen.
Dienstleistungen im Bereich Umsatzsteuer-Vergütung
- Prüfung der Berechtigung Ihres Unternehmens zur Rückerstattung
- Informationen über Vorschriften und formelle Anforderungen und praktischen Hinweise zur Umsetzung, einschließlich Mitarbeiterschulungen
- Prüfung der relevanten Rechnungen auf steuerrechtliche Richtigkeit
- Mandantenschulungen zu aktuellen Gesetzesänderungen in der Umsatzsteuer
- Vorbereitung und Einreichung aller erforderlichen Erstattungsanträge und Schriftstücke
- Abwicklung des gesamten Schriftverkehrs mit den Behörden
- Einlegen und Führen von Rechtsbehelfen gegen entsprechende Bescheide der Finanzbehörde oder Stellen von Nachanträgen
Unser Beratungskonzept
Das WTS Team berät Sie in allen Umsatzsteuer Vergütungsfragen kompetent, schnell und zuverlässig. Von der Antragstellung bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche, um Ihnen die maximalen Erstattungsbeträge zu sichern.
Unsere Mitarbeiter haben ihre langjährigen Erfahrungen in Konzernsteuerabteilungen führender Industrieunternehmen, in internationalen Beratungsgesellschaften sowie in der Finanzverwaltung gewonnen. Sie stehen in einem engen und aktiven Kontakt mit den Kollegen aus dem weltweit agierenden WTS Alliance-Netzwerk.
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