Steuerliche Einheitsbewertung

Grundvermögen verpflichtet

Immobilien und Grundstücke sind zunehmend mit Grundstückslasten behaftet. Darüber hinaus haben zahlreiche Gemeinden und Städte in den vergangenen Jahren ihre Grundsteuerhebesätze deutlich erhöht. Unternehmen sollten deshalb ihre grundsteuerlichen Belastungen genauer ins Visier nehmen. Grundstückslasten von Immobilien bieten wertvolle Einsparpotentiale, die es auszuschöpfen gilt.

Viele Grundstückseigentümer werden zusätzlich durch unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe für Einheitswerte und Grundbesitzwerte verunsichert.

Eine fundierte Analyse dieser nicht alltäglichen Thematik hilft, die Ertragssituation Ihres Unternehmens zu optimieren.


Dienstleistungen im Bereich Bewertungsprojekte

  • Überprüfen und Optimieren der Einheitswerte für Ihr gesamtes Grundvermögen
  • Bewertungsrechtliche Handlungsempfehlungen bei Grundstücksgeschäften,
    Neubauten usw.
  • Abgrenzung von Gebäuden zu Betriebsvorrichtungen
  • Jährliche Überprüfung der Einheitswerte auf Veränderungen
  • Führen einer Grundstücksdokumentation auf der Grundlage von Grundbuchauszügen
  • Unterstützung bei Betriebsprüfungen zum Grundvermögen

Dienstleistungen im Bereich Compliance

  • Erklärungen zur Feststellung der Einheitswerte für Gewerbesteuer und Grundsteuer
  • Ermittlung der Steuerbelastung für Ihre Planungssicherheit
  • Erklärungen zur Feststellung der Grundbesitzwerte für Grunderwerbsteuer, Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer
  • Abwickeln des dazugehörigen Schriftverkehrs mit der Finanzverwaltung
  • Überprüfung aller Bescheide (EW, GrSt, GrESt…) und bei Bedarf Einlegen und Führen von Rechtsmitteln
  • Begleitung bei Ortsbesichtigungen durch Bausachverständige der Ämter
  • Anträge auf Grundsteuerbefreiungen (z. B. bei betrieblichen Lehrwerkstätten)
  • Anträge auf Grundsteuererlass (z. B. bei Leerstand, unter bestimmten Voraussetzungen)


Unser Beratungskonzept

Die Bedeutung und Komplexität der steuerlichen Bewertung von Immobilien und Grundstücken wird oft unterschätzt. Mitunter werden hierfür sogar Gutachter aus anderen Dienstleistungsbereichen herangezogen, das treibt den damit einher gehenden Aufwand zusätzlich in die Höhe. Wenn Ihr Unternehmen nach einer kostengünstigen Lösung aus einer Hand sucht, sind wir die richtigen Ansprechpartner.

Unsere Berater des Geschäftsfeldes "Einheitsbewertung/Grundsteuer" haben Ihr Wissen in Steuerabteilungen internationaler Konzerne und in der Finanzverwaltung gewonnen und haben gute Kontakte zu Behörden, Wirtschafts- und Industrieverbänden.

Wir nutzen diesen Informationsvorsprung, um den steuerlich optimalen Wert Ihrer Grundstücke zu ermitteln. Wir setzen dieses Wissen auch dazu ein, Ihr Unternehmen auf geplante Gesetzesänderungen, beispielsweise bei der Erbschaftsteuer oder der Grunderwerbsteuer, optimal vorzubereiten und so für die Zukunft zu wappnen.

Ob bei kurzfristigen Fragestellungen zur Einheits- und Bedarfsbewertung, dem Schriftverkehr mit öffentlichen Ämtern oder bei Betriebsprüfungen – unsere Berater unterstützen Sie telefonisch, per Email und vor Ort.

Josef Mayer

Manager
Finanzwirt

Mozartstraße 26
91052 Erlangen
Telefon: +49 (9131) 970 02-20
Telefax: +49 (9131) 970 02-12

josef.mayer@wts.de

 

Broschüre Steuerliche Einheitsbewertung

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