Internationales Steuerrecht

Unsere Dienstleistungen

  • Beratung Tochtergesellschaft versus Betriebsstätte im Ausland
  • Beratung bei Auswahl von Investitionsstandorten im Ausland im Hinblick auf lokale Steuervergünstigungen
  • Optimierung von Beteiligungsstrukturen im Hinblick auf
    • Freistellung von Dividendenerträgen bzw. Veräußerungsgewinnen
    • Betriebsausgabenabzug/Verlustnutzung im Konzern
    • Vermeidung Hinzurechnungsbesteuerung nach Außensteuergesetz
    • Reduzierung von Quellensteuern
    • Gesellschafterfremdfinanzierung
  • Beratung des Erwerbs von Auslandsbeteiligungen (in Zusammenarbeit mit unserem M&A-Team)
  • Beratung von Vertriebsstrukturen: Eigenhändler/Kommissionär/Agent
  • Steuerplanung betr. Gestaltung von grenzüberschreitenden Liefer- und Leistungsbeziehungen im Konzern (in Zusammenarbeit mit unserem Transfer Pricing-Team)
  • Projektberatung im Anlagenbau
    • Kalkulation von Steuern bei Angebotsabgabe
    • Projektstrukturierung im Hinblick auf Betriebsstättenbegründung bzw. -vermeidung
    • Gewinnabgrenzung Stammhaus/Betriebsstätte sowohl für ausländische als auch für inländische Steuerzwecke
    • Vermeidung der ausländischen Umsatzsteuer als Kostenfaktor
    • Steuerliche Beratung der Projektentsendungen im Hinblick sowohl auf die Unternehmensbesteuerung als auch auf die Besteuerung der Expatriates (in Zusammenarbeit mit unserem Team "Global Expatriate Services")
  • Quellensteuerberatung und -Compliance
    • Steuerliche Beratung von Technologieverträgen (z.B. Beratung der vertraglichen Steuerklausel)
    • Reduzierung bzw. Vermeidung von Quellensteuern auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen bzw. EU-Richtlinien
    • Einholen Freistellungsbescheinigungen/Erstellen Steueranmeldungen



Allgemeine Ausgangslage

Die betrieblichen Funktionen Ihres Unternehmens (F&E, Produktion, Vertrieb etc.) verteilen sich mittlerweile auf eine Vielzahl von Standorten im In- und Ausland. Die Vermeidung von Steuern als Kostenfaktor bzw. die Reduzierung der Steuerquote hat in Ihrem Unternehmen eine zentrale Bedeutung.

Neben dem nationalen deutschen Steuerrecht und dem Recht der Doppelbesteuerungsabkommen nimmt mittlerweile das Europarecht (z.B. EU-Richtlinien, Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes „EuGH”) zunehmend Einfluss auf die steuerliche Behandlung grenzüberschreitender Sachverhalte.

Für die Beratung in dem zunehmend komplexeren Gebiet des Internationalen Steuerrechts ist ein Team von Spezialisten unerlässlich. Dieses finden Sie bei der WTS im Geschäftsfeld INT.


Wie und warum WTS

Im Unterschied zu vielen anderen Beratungsgesellschaften verfügen viele unserer Mitarbeiter über langjähriges Praktiker-KnowHow aus Konzern-Steuerabteilungen. Deshalb kennen wir Ihre Perspektive und Erwartungshaltung genau. Wir bereiten unsere praxisorientierten Lösungen in einer verständlichen und prägnanten Form für Sie auf. Darüberhinaus unterstützen wir Sie auf Grund unserer Unternehmenserfahrung bei der Implementierung unseres Gestaltungskonzepts mit konkreten Handlungsvorschlägen.

Trotz ihres dynamischen Wachstums besitzt die WTS AG eine überschaubare Größe. Unser Team INT arbeitet eng mit den WTS-Spezialisten in den Bereichen M&A, Transfer Pricing, Umsatzsteuer und Expatriate Services zusammen. Die Interdependenzen zwischen diesen Disziplinen werden häufig unterschätzt.

Auf Grund unseres integrierten Beratungsansatzes können wir vermeiden, dass eine unabgestimmte Vorgehensweise (Umsatzsteuer und Ertragsteuer des Unternehmens einerseits versus persönliche Einkommensteuer des Mitarbeiters andererseits) zu ungewünschten Betriebsstättenbegründungen führt.

Wir verfügen über Spezial-KnowHow im Bereich der auftragsbezogenen Projektbesteuerung (z.B. Anlagenbau) im Ausland. Auf Grund unserer Inhouse-Erfahrung aus Anlagen- und Maschinenbauunternehmen sind wir damit vertraut, den Vertriebsabteilungen bzw. der kaufmännischen Projektabwicklung Ihres Unternehmens als steuerlicher Ansprechpartner zu dienen.

Bei der Auswahl unserer Mitarbeiter legen wir besonderen Wert auf deren internationale Ausrichtung. Unsere vielsprachigen Mitarbeiter in München und Düsseldorf (englisch, französisch, spanisch, italienisch, holländisch, polnisch, russisch, ukrainisch, chinesisch) sind auf bestimmte Regionen spezialisiert und verfügen über grundlegende Kenntnisse in den Steuerrechtsordnungen „ihrer” jeweiligen Region. Sie sind daher in der Lage, Ihnen von Deutschland aus eine Erstauskunft zu geben und Ihre Anfragen besonders effizient vorzustrukturieren, bevor diese bei unserem ausländischen Kooperationspartner platziert werden. Wir reduzieren somit bereits im vorhinein den Beratungsbedarf im Ausland und somit für Sie das Beratungshonorar.

Im Ausland greifen wir auf ein handverlesenes Netzwerk zurück, die WTS Alliance sowie bewährte Kooperationspartner in vielen weiteren Ländern. Wir haben unsere ausländischen Partner sorgsam danach ausgewählt, dass sie in Bezug auf Qualität, internationale Erfahrung, Antwortgeschwindigkeit und Honorarverhalten dem WTS-Standard entsprechen.

Wir haben bei einer Vielzahl von Projekten die Koordination vorgenommen, indem wir ein eingespieltes Team von ausländischen Beratern geführt haben. Selbst in jenen Fällen, in denen Ihre Anfrage eine Vielzahl von ausländischen Staaten umfasst, stellen wir sicher, dass Sie über Ihren zentralen Ansprechpartner in München und Düsseldorf eine Beratung „aus einer Hand” erhalten.

Karsten Gnuschke

Partner
Betriebswirt (VWA)
Steuerberater

Thomas-Wimmer-Ring 1-3
80539 München
Telefon: +49 (89) 286 46-139
Telefax: +49 (89) 286 46-111

karsten.gnuschke@wts.de

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