GDPdU
Geschäftsfeld GoBS/GDPdU
(Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme/ Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen)
Das Finanzamt versteht mehr von Ihrer elektronischen
Buchhaltung als Sie glauben
Die deutsche Finanzverwaltung hat sich darauf eingestellt, die zunehmend elektronisch geführte Buchhaltung der Steuerpflichtigen auch elektronisch zu prüfen. Mit Hilfe der Prüfsoftware IDEA, der elektronischen Lohnsteueranmeldung und der Umsatzsteuervoranmeldung via Elster hat das elektronische Zeitalter auch in der Finanzverwaltung längst begonnen. Die ca. 14.000 Steuerprüfer kennen alle Auswertungsmöglichkeiten, die in den in Deutschland üblichen, ca. 3000 unterschiedlichen Buchhaltungssystemen, vorhanden sind. Insbesondere wurden und werden die Prüfer auf SAP R/3-Systeme geschult. Darüber hinaus stehen der Finanzverwaltung spezielle Datenbanken zur Verfügung, die sie bei einer Außenprüfung nutzen können.
Darum sollten Sie vorbereitet sein, wenn die Finanzverwaltung Ihre Buchführung und Aufzeichnungen elektronisch prüfen will.
Steuerpflichtige müssen der Finanzverwaltung seit 01.01.2002 einen Datenzugriff auf ihre Buchführungssysteme ermöglichen. Um dem Nachdruck zu verleihen, hat der Gesetzgeber mit dem Jahressteuergesetz 2009 erstmals Sanktionen festgelegt, falls der Steuerpflichtige dieser Forderung nicht nachkommt.
Die Sanktionen können von 2.500 Euro bis 250.000 Euro reichen. Gleichzeitig gibt es auch keinen Prüfungsaufschub mehr. Die Finanzbehörde wird zwangsläufig Ihr komplettes DV System elektronisch prüfen, auch wenn Sie nicht darauf vorbereitet sind.
Nur die rechtzeitige Umsetzung der Anforderungen nach GoBS und GDPdU gibt Ihnen Sicherheit und schützt Sie vor unliebsamen Überraschungen.
Dienstleistungen im Bereich GoBS/GDPdU
Steuerliche Beratung bei der Einführung einer GDPdU-Lösung Analysephase
- Erstellen einer Übersicht der eingesetzten DV-Verfahren
- Klassifizierung der DV-Verfahren nach ihrer Steuerrelevanz
- Erstellung eines branchen- und unternehmensspezifischen Datenfeldkatalogs mit Klassifizierung der Datenfelder nach ihrer Steuerrelevanz
- Qualitätssicherung der erstellten Datenfeldkataloge in Zusammenarbeit mit Ihrem Rechnungswesen und/oder Ihrer Steuerabteilung
Konzeptphase/Lösungen für verschiedene Zugriffsarten
- Z1 - unmittelbarer Zugriff auf Ihr Produktivsystem
- Z2 - mittelbarer Zugriff auf Ihr Produktivsystem
- Z3 - Datenträgerüberlassung aus Ihrem Produktivsystem oder bei bereits ausgelagerten, originär digital erzeugten steuerrelevanten Daten
Umsetzungsphase
- Testen der Lösungen für Z1 und Z3
- Erstellen oder Anpassen Ihrer Dokumentation als Nachweis für die Umsetzung der
GDPdU-Anforderungen (Aufbewahrungsrichtlinie)
Steuerliche Beratung bei vorhandener GDPdU - Lösung
- Einführung des elektronischen Geschäftsverkehrs EDI (Electronic Data Interchange)
- Stilllegungsarchivierungen von DV-Systemen
- Steuerliche Außenprüfungen
- Health-Check des Systems, Auswertung einschließlich Handlungsempfehlungen
- Steuerliche Beratung bei geplanter Verlagerung der Buchhaltung ins Ausland
Unser Beratungskonzept
Unser GoBS/GDPdU -Team hat seine langjährigen Erfahrungen in Konzernsteuerabteilungen und internationalen Beratungsunternehmen gewonnen. In den Projekten beherrschen wir
Steuerexperten außerdem die Sprache der IT.
Unsere guten Kontakte zu den maßgeblichen Wirtschaftsverbänden wie dem BDI kommen Ihnen ebenso zugute, wie die zu den führenden Software-Anwendergruppen in Deutschland, z. B. der deutschsprachigen SAP-Anwender-Gruppe e. V. (DSAG).
Durch die Zusammenarbeit Ihrer und unserer Experten ergeben sich für Sie konkrete Kosteneinsparungen, wenn es um die Umsetzung der Vorschriften zur GoBS und GDPdU in
Ihrem Unternehmen geht.
Durch die Kenntnisse und Erfahrungen aus der Umsetzung der Vorschriften zum Datenzugriff können darüber hinaus wertvolle Erkenntnisse für Ihre Prozeß- und Verfahrenslandschaft gesammelt und damit auch für andere geschäftspolitische Entscheidungen genutzt werden (z. B. elektronische Archivierung, Stillegung von DV-Verfahren, Verlagerung der elektronischen Buchhaltung).
Das Thema GoBS/GDPdU wird in Zukunft bei jeder informationstechnologischen Veränderung eine wichtige Rolle spielen. Aber auch jede strukturelle Veränderung im Unternehmen, wie Zuoder Verkäufe von Unternehmensteilen oder Tochtergesellschaften, erfordert die Beachtung der GoBS und GDPdU. Wir unterstützen Sie in diesen Fragestellungen, daß Sie die damit verknüpften speziellen gesetzlichen Anforderungen immer erfüllen.
