Energie- und Stromsteuer

 

Sparen - aber richtig!
Energie ist nicht nur eine Frage des Umweltschutzes

Die im Kyoto-Protokoll von 1993 beschlossenen Vereinbarungen zum Umweltschutz führen schrittweise zu einem immer komplexeren Energie-Steuersystem. Es will einerseits die Reduzierung des Energieverbrauchs stimulieren, andererseits sollen Subventionen die Belastungen energieintensiver Branchen berücksichtigen.

Die möglichen Einsparungen sind bei einer detaillierten Analyse enorm. Schon bei der Frage "weniger Energie oder andere Energie" kann die Einbeziehung steuerrechtlicher
Überlegungen von Nutzen sein, ebenso wie bei der Entscheidung über die Investitionen in neue Anlagen und Verfahren.

Isolierte Einzelmaßnahmen haben allerdings eine begrenzte Wirkung in Dauer und Umfang. Besser können Energieeffizienz und Energiebesteuerung gestaltet werden, wenn die Organisationsstruktur eines Unternehmens einer energiepolitischen Gesamtausrichtung folgt.

Im günstigsten Fall kann die Energie- und Stromsteuerlast eines Unternehmens um bis zu 95 % reduziert werden.


Dienstleistungen im Bereich Energie- und Stromsteuer

  • Bearbeitung der Energie- und Stromsteuer-Brennpunkte Ihres Unternehmens (Versagen von Steuerentlastungen durch das Hauptzollamt, Aberkennung des Energiestatus, Nachversteuerung von Sekundär-Brennstoffen…)
  • Durchführen eines Energie- und Stromsteuer-Checks zur systematischen Erkennung aller Steuerentlastungen und Steuerbefreiungen
  • Beratung zur Optimierung der Energie- und Stromsteuerbelastung von Unternehmen (Umstrukturierungen, Outsourcing einzelner Betriebsteile, Contracting…)
  • Beratung und Unterstützung bei Prüfungen durch die Hauptzollämter
  • Interessensvertretung bei Gerichtsverfahren bis zum EuGH
  • Erarbeiten von Handlungsanweisungen für den Bezug, die Verwendung und Verteilung von Energieerzeugnissen
  • Hilfestellung bei der Einführung des IT-Verfahrens "EMCS" (begleitendes Verwaltungsdokument in elektronischer Form)
  • Inhouse Schulungen für die Energie- und Stromsteuerverantwortlichen im Unternehmen

Dienstleistungen im Bereich Compliance

  • Anträge für die Erlaubnis zum Bezug von steuerbegünstigtem Strom
  • Anträge zur Beschreibung der wirtschaftlichen Tätigkeit (Energiestatus)
  • Anträge auf vorläufige Steuererstattungen und Jahreserklärungen, mit Plausibilitätsprüfung
  • Anträge zur Zulassung als berechtigter Empfänger von Energieerzeugnissen aus dem Ausland
  • Anträge zur Zulassung des steuerlichen Beauftragten nach § 214 AO

  • Unsere Diensteleistungen im Bereich Verbrauchsteuern

    • Beantragung der Erlaubnis zur steuerfreien Verwendung von Branntwein in Unternehmen
    • Prüfung des Bezugs von Branntwein und anderer alkoholischer Getränke und Flüssigkeiten aus dem Ausland
    • Prüfung der Verwendung von Branntwein in Produktionsprozessen
    • Prüfung der Abgabe von Branntwein und anderer alkoholischer Getränke und Flüssigkeiten an ausländische Abnehmer


Unser Beratungskonzept

Die Experten unseres Geschäftsfelds verfügen über langjährige Erfahrung in der Optimierung der Energie- und Stromsteuerbelastungen von Großkonzernen und mittelständischen Unternehmen durch ihre Mitarbeit in internationalen Beratungsgesellschaften sowie auf Unternehmensseite.

Wir sprechen die Sprache der Finanz- und Zollverwaltungen und verfügen über exzellente Kontakte zu den Vertretern der Wirtschaftsverbände. Durch unser Engagement als Referenten und Kommentatoren der Energie- und Stromsteuergesetze sind wir zudem mit den Feinheiten dieses sehr speziellen Steuerfachgebiets und den aktuellen Entwicklungen bestens vertraut.

Europaweit können wir Sie über unser WTS Alliance-Netzwerk auch im europäischen Energiesteuerrecht beraten. Wir erweitern unsere Energieexpertise kontinuierlich, um mit Ihren Sachverständigen die optimale Verbindung von Steuer- und Energiesparen zu erarbeiten.

 



Dr. Karen Möhlenkamp

Rechtsanwältin

Peter-Müller-Straße 18
40468 Düsseldorf
Tel  +49 (211) 200 50-817
Fax +49 (211) 200 50-953

karen.moehlenkamp@wts.de

 

Broschüre Energie- und Stromsteuer

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