Inhouse-Seminare
Das Mehrwertsteuer-Paket
Buchen Sie jetzt Ihr individuelles Inhouse-Seminar!
Seien Sie vorbereitet auf die umfangreichsten Änderungen des Mehrwertsteuerrechts der letzten Jahre!
Inhalt
- Änderungen beim Ort der Diensteistung
- Anschauliche Gegenüberstellung der alten zur neuen Rechtslage
- Neuerungen beim Reverse-Charge-Verfahren
- Anpassungen bei den Meldepflichten (Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Zusammenfassende Meldungen) und Rechnungsangaben
- Erforderliche Anpassung Ihrer IT-Systeme (z.B. Anlegen neuer Steuerkennzeichen)
- Änderungen beim Vorsteuervergütungsverfahren
Individuell
- Sie bestimmen Inhalt, Ort und Dauer und haben somit die volle Kostenkontrolle
- Diskussionen der konkret in Ihrem Unternehmen vorkommenden Fallgestaltungen
- Veranstaltung je nach dem Vorkenntnisstand der Teilnehmer
- Ganztägige Schulungen oder kleinere Workshops
- Seminar in Ihrem Unternehmen oder in unseren modernen Konferenzräumen
- Teilnahme auch von Mitarbeitern der Abteilungen Einkauf, Vertrieb, Rechnungslegung und -prüfung wünschenswert
- Erfahrene Referenten beantworten Ihre individuellen Fragen in einer nur den Mitarbeitern Ihres Unternehmes vorbehaltenen Veranstaltung
Ansprechpartner
Für weitere Informationen sprechen Sie uns bitte an
| Düsseldorf | Andreas Masuch | 0211 / 200 50-813 | andreas.masuch@wts.de |
| Erlangen | André Thomaßen | 09131 / 70 02-18 | andre.thomassen@wts.de |
| Hamburg | Gabriele Heemann | 040 / 320 86 66-19 | gabriele.heemann@wts.de |
| München | Joachim Strehle | 089 / 286 46-173 | joachim.strehle@wts.de |
Inhouse-Seminar: Das Mehrwertsteuer-Paket
Energiesteuer auf Ölabfälle
und andere vergleichbare Stoffe ab Juli 2009
Buchen Sie jetzt Ihr individuelles Inhouse-Seminar!
In vielen Unternehmen fallen Stoffe in der Produktion an oder werden Stoffe verwendet, bei den man auf den ersten Blick nicht vermutet, dass diese der energiesteuer unterfallen. Dazu gehören Ölabfälle, wie Schmieröle oder Produktionsabfälle. Werden diese Abfälle im Unternehmen verheizt oder an Dritte zu diesem Zweck abgegeben, ist ab Juli 2009 Energiesteuer fällig. Die Steuerschuld kann damit auch bei Abgabe der Abfälle an Entsorgungsunternehmen entstehen. Steuerschuldner ist das Unternehmen, das die eigenen Abfälle verheizt oder diese für Zwecke des Verheizens an Dritte abgibt. Dabei ist nicht immer im Vorhinein erkennbar, ob die Abfälle vom Dritten verheizt oder vernichtet werden.
Inhalt
- Änderungen bei der Besteuerung von Abfällen
- Konkrete Hilfestellung zur Klassifikation der relevanten Stoffe
- Fristgerechte Steueranmeldung
- Energiesteuerentlastungen identifizieren und Vergütungsanträge richtig stellen
Individuell
- Sie bestimmen Inhalt, Ort und Dauer und haben somit die volle Kostenkontrolle
- Diskussionen der konkret in Ihrem Unernehmen vorkommenden Fallgestaltungen
- Veranstaltung je nach dem Vorkenntnisstand der Teilnehmer
- Ganztägige Schulungen oder kleinere Workshops
- Seminar in Ihrem Unternehmen oder in unseren modernen Konferenzräumen
- Teilname auch von Mitarbeitern der Abteilungen Einkauf und Vertrieb wünschenswert
- Erfahrene Referenten beantworten Ihre individuellen Fragen in einer nur den Mitarbeitern Ihrens Unternehmens vorbehaltenen Veranstaltung
Ansprechpartner
Für weitere Informationen sprechen Sie uns bitte an
| Dr. Karen Möhlenkamp | 0211 / 200 50-817 | karen.moehlenkamp@wts.de |
| Kathrin Laska | 0211 / 200 50-607 | kathrin.laska@wts.de |
| Uwe Brinkmann | 0211 / 200 50-645 | uwe.brinkmann@wts.de |
| Wolfgang Stolte | 0211 / 200 50-626 | wolfgang.stolte@wts.de |