Inhouse-Seminare

Das Mehrwertsteuer-Paket
Buchen Sie jetzt Ihr individuelles Inhouse-Seminar!

Seien Sie vorbereitet auf die umfangreichsten Änderungen des Mehrwertsteuerrechts der letzten Jahre!

Inhalt

  • Änderungen beim Ort der Diensteistung
  • Anschauliche Gegenüberstellung der alten zur neuen Rechtslage
  • Neuerungen beim Reverse-Charge-Verfahren
  • Anpassungen bei den Meldepflichten (Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Zusammenfassende Meldungen) und Rechnungsangaben
  • Erforderliche Anpassung Ihrer IT-Systeme (z.B. Anlegen neuer Steuerkennzeichen)
  • Änderungen beim Vorsteuervergütungsverfahren

Individuell

  • Sie bestimmen Inhalt, Ort und Dauer und haben somit die volle Kostenkontrolle
  • Diskussionen der konkret in Ihrem Unternehmen vorkommenden Fallgestaltungen
  • Veranstaltung je nach dem Vorkenntnisstand der Teilnehmer
  • Ganztägige Schulungen oder kleinere Workshops
  • Seminar in Ihrem Unternehmen oder in unseren modernen Konferenzräumen
  • Teilnahme auch von Mitarbeitern der Abteilungen Einkauf, Vertrieb, Rechnungslegung und -prüfung wünschenswert
  • Erfahrene Referenten beantworten Ihre individuellen Fragen in einer nur den Mitarbeitern Ihres Unternehmes vorbehaltenen Veranstaltung

Ansprechpartner

Für weitere Informationen sprechen Sie uns bitte an

Düsseldorf Andreas Masuch 0211 / 200 50-813  andreas.masuch@wts.de
Erlangen André Thomaßen 09131 / 70 02-18  andre.thomassen@wts.de
Hamburg Gabriele Heemann 040 / 320 86 66-19  gabriele.heemann@wts.de
München  Joachim Strehle 089 / 286 46-173  joachim.strehle@wts.de

Inhouse-Seminar: Das Mehrwertsteuer-Paket

 

Energiesteuer auf Ölabfälle
und andere vergleichbare Stoffe ab Juli 2009

Buchen Sie jetzt Ihr individuelles Inhouse-Seminar!

In vielen Unternehmen fallen Stoffe in der Produktion an oder werden Stoffe verwendet, bei den man auf den ersten Blick nicht vermutet, dass diese der energiesteuer unterfallen. Dazu gehören Ölabfälle, wie Schmieröle oder Produktionsabfälle. Werden diese Abfälle im Unternehmen verheizt oder an Dritte zu diesem Zweck abgegeben, ist ab Juli 2009 Energiesteuer fällig. Die Steuerschuld kann damit auch bei Abgabe der Abfälle an Entsorgungsunternehmen entstehen. Steuerschuldner ist das Unternehmen, das die eigenen Abfälle verheizt oder diese für Zwecke des Verheizens an Dritte abgibt. Dabei ist nicht immer im Vorhinein erkennbar, ob die Abfälle vom Dritten verheizt oder vernichtet werden.

Inhalt

  • Änderungen bei der Besteuerung von Abfällen
  • Konkrete Hilfestellung zur Klassifikation der relevanten Stoffe
  • Fristgerechte Steueranmeldung
  • Energiesteuerentlastungen identifizieren und Vergütungsanträge richtig stellen

Individuell

  • Sie bestimmen Inhalt, Ort und Dauer und haben somit die volle Kostenkontrolle
  • Diskussionen der konkret in Ihrem Unernehmen vorkommenden Fallgestaltungen
  • Veranstaltung je nach dem Vorkenntnisstand der Teilnehmer
  • Ganztägige Schulungen oder kleinere Workshops
  • Seminar in Ihrem Unternehmen oder in unseren modernen Konferenzräumen
  • Teilname auch von Mitarbeitern der Abteilungen Einkauf und Vertrieb wünschenswert
  • Erfahrene Referenten beantworten Ihre individuellen Fragen in einer nur den Mitarbeitern Ihrens Unternehmens vorbehaltenen Veranstaltung

Ansprechpartner

Für weitere Informationen sprechen Sie uns bitte an

 Dr. Karen Möhlenkamp  0211 / 200 50-817  karen.moehlenkamp@wts.de
 Kathrin Laska  0211 / 200 50-607  kathrin.laska@wts.de
 Uwe Brinkmann  0211 / 200 50-645  uwe.brinkmann@wts.de
 Wolfgang Stolte  0211 / 200 50-626  wolfgang.stolte@wts.de

Inhouse-Seminar: Energie- und Stromsteuer

© 2010 WTS AG. Alle Rechte vorbehalten.